Wenn ich einen RSS-Feed ins Netz stelle, dann will ich doch, dass dieser genutzt wird. Und Nutzen ist für mich das Einbinden in anderen Services, das Weiterverarbeiten durch Software oder das simple Gelesenwerden durch einen Menschen. Bindet man einen RSS-Feed ein, dann kann das auch zu einem Gerichtsprozess führen. So geschehen und das leider mit einem verheerenden Urteil: Ohne ausdrückliche Genehmigung des Bereitstellers handelt man fahrlässig.

Ich frage mich, wieso man einen RSS-Feed anbietet, wenn man nicht will, dass er mit den technischen Möglichkeiten genutzt wird. Oder anders: Wieso der Bereitsteller den Feed nicht nur gegen Anfrage rausgibt ist mir dann auch schleierhaft – schliesslich soll man ihn ja um Erlaubnis bitten.

 

Wo ich gerade schon was über eine ePetition schrieb, hier ist noch eine unterschreibenswerte: für gesetzliche Regelungen für Whistleblower-Schutz. Whistleblower sind mutige Menschen, couragierte Menschen. Menschen, die meinen Respekt genießen.

Nun will eventuell der Eine oder die Andere noch ein wenig mehr zu Whistleblowing erfahren, bevor sie eine Petition mitzeichnen. Dazu verweise ich auf den Talk Whistleblowing – Licht ins Dunkel vom 27C3. Den gibts als Download z.B. hier.

 

Offene WLANs? Gaaaanz böse, dann steht sofort die Polizei in der Wohnung. Macht mir zumindest dieses Comic vor. Wär ja doof, wenn jemand mit meinem WLAN was böses macht, denn ich bin der, der es ausbaden muss.

Leider sieht die aktuelle Rechtslage dem Comic sehr ähnlich. Ich finde aber offene WLANs toll – spätestens dann, wenn man in einer fremden Stadt ist und mal schnell im Internet den Weg zum Hotel suchen will. Oder kurz die Mails checken.

Nun bin ich nicht der einzige, der gerne mehr offene WLANs hätte, unkreativ sieht es ähnlich. Und er hat nicht nur die Lage ausführlich beschrieben, er hat noch viel mehr gemacht: eine ePetition beim Bundestag erstellt, in welcher eine rechtliche Grundlage für den straffreien Betrieb von WLANs fordert. Worauf wartet ihr? Unterschreiben!

 

Deutschland ist ein Land, über das man viel lache kann – oder eben nicht. Manchmal möchte man sich auch einfach die verwunderten Augen reiben, weil man nicht versteht welche Idiotie auf solche abstrusen Ideen kommt.

Zwei Beispiele sind mir da vor einiger Zeit vor die Glubscher gelaufen. Im ersten hat die Staatsnwaltschaft versucht jemanden zu verklagen, weil dieser ein offenes WLAN zum Surfen genutzt hat. Wieso sollte man das nicht machen? Ich freue mich immer, wenn ich unterwegs bin und offene WLANs finde! Und wenn es offen ist, dann gehe ich auch davon aus, dass der Besitzer keine Einwände hat, wenn ich es nutze. Wenn er doch welche hat, dann soll er es eben absichern.

Das zweite Beispiel ist ein Prozess gegen zwei Menschen, die Containern. Als Container bezeichnet man es, wenn man Mülltonnen nach noch verwertbaren Dingen – meistens Lebensmitteln durchsucht. Die Dinge liegen in Mülltonnen, wurden also demzufolge weggeschmissen. Container ist damit in meinen Augen kein Diebstahl, weil der ursprüngliche Eigentümer es nicht mehr möchte. Nun sollen aber genau deswegen zwei Leute verklagt werden. Die Klage geht – und das finde ich besonders bizarr – nichtmal vom Supermarkt, bei dem containert wurde, sondern von der Staatsanwaltschaft aus. Ich denke die Staatsanwaltschaft sollte Steuergelder für sinnvollere Dinge einsetzen.

Das sind zwei Beispiele und ich glaube, dass es leider noch viel mehr solche verrückten Fälle gibt. Für meinen Geschmack existieren in Deutschland schon viel zu viele Verbote und ich glaube nicht, dass wir noch weitere brauchen.

 

Überhaupt wird es keinerlei Bilder von Polizisten im Vereinten Königreich geben. Denn dort ist es seit heute verboten Bilder von Polizisten zu machen. Nachdem immer mehr Videos von prügelnden Polizisten an die Öffentlichkeit kommen und es einen Todesfall gab, der eventuell durch die Polizei verschuldet wird, will man nun dafür sorgen, dass niemand mehr so etwas aufnehmen kann. Das führt im Idealfall für die Polizei dazu, dass sie gegen das Gesetz verstoßen können, ohne dass es davon Bild-Aufnahmen gibt…

Übrigens geschieht das unter dem Deckmantel des Kampf gegen den Terror, so ist das neue Gesetz Section 76 of the Counter Terrorism Act. Wer dagegen verstösst, der hat im Worst Case 10 Jahre Zeit sich hinter schwedischen Gardinen zu überlegen, wie er die Polizei fotografieren kann, ohne erwischt zu werden.

via Kryogenix & QDH

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